EU-Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzwerte
Angleichung der globalen Wettbewerbsbedingungen für Kohlenstoff und Neugestaltung des grenzüberschreitenden Handels.
Der Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzwerte (Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM) ist die wichtigste Klimaschutzmaßnahme der Europäischen Union, die sicherstellen soll, dass für importierte Waren die gleichen Kohlenstoffkosten anfallen wie für in der EU produzierte. Er zielt auf die eingebetteten Emissionen in kohlenstoffintensiven Materialien wie Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff, Strom und Zement ab. Für Unternehmen außerhalb der EU bedeutet dies Keine Emissionsdaten = kein Marktzugang.
Sie wird oft als "Nährwertkennzeichnung" für Nachhaltigkeit bezeichnet und impliziert nicht, dass ein Produkt ökologisch besser ist; sie enthält lediglich Fakten. Eine EPD ist eine Umweltdeklaration des Typs III, die nach der ISO-Norm 14025 entwickelt wurde. Sie quantifiziert die Umweltleistung eines Produkts anhand verschiedener Indikatoren, darunter:
50% bis zum Ende eines jeden Quartals (reduziert von 80%)
Bevollmächtigte Vertretung
Direkte und indirekte Vertretung möglich
Überprüfung
Akkreditierte Verifizierer (ähnlich wie bei EU ETS)
EUA Freie Zuteilung
Auslaufen im gleichen Rhythmus wie CBAM eingeführt wird. ~60% der freien Zuteilung ist für CBAM-beeinflusste Produkte
Sanktionen
50 € pro nicht gemeldeter tCO₂e
Wer muss sich daran halten?
1
EU-Importeure
Unternehmen, die CBAM-regulierte Waren in die Europäische Union importieren, sind verpflichtet, für jede Lieferung die eingebetteten Emissionen zu melden und ab 2026 CBAM-Zertifikate für den Kohlenstoffgehalt der importierten Waren zu erwerben.
2
Nicht-EU Hersteller & Exporteure
Lieferanten außerhalb der EU, die erfasste Produkte (Stahl, Aluminium, Düngemittel usw.) exportieren, müssen ihren EU-Partnern genaue, geprüfte Emissionsdaten zur Verfügung stellen. Ohne diese Daten können ihre Produkte mit Sanktionen belegt werden oder sie verlieren den Marktzugang.
3
Zollagenten und Zollanmelder
Händler, Zollagenten und Drittvertreter, die im Namen von Importeuren handeln, müssen ab 2026 für die rechtzeitige CBAM-Registrierung, die vierteljährliche Berichterstattung und die Rückgabe der Zertifikate sorgen. Die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen von 10 bis 50 € pro Tonne CO₂ führen.
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1
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3
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4
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Dies sind die Wirtschaftszweige, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen und von ihren Anforderungen direkt betroffen sein können.