Ausfuhrkontrolle und Sanktionen
Verbot der Zwangsarbeit
Die EU verbietet nun Produkte, die mit Zwangsarbeit in Verbindung stehen, und verlangt von den Unternehmen den Nachweis, dass ihre Lieferketten die Menschenrechte einhalten.
Die EU verbietet nun Produkte, die mit Zwangsarbeit in Verbindung stehen, und verlangt von den Unternehmen den Nachweis, dass ihre Lieferketten die Menschenrechte einhalten.
Die Sanktionen und restriktiven Maßnahmen der EU erfordern eine strikte Einhaltung der Vorschriften, die ein Echtzeit-Screening und eine Transparenz der Lieferkette erfordern, um das Risiko zu minimieren.
Die Gewährleistung von Lieferketten für Mineralien, die frei von Konfliktfinanzierung sind, ist ein entscheidender Bestandteil der Unternehmensverantwortung und der internationalen Sicherheit.
Die Verordnung (EU) 2021/821 legt den Rahmen für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck fest.
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